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EuGH: Erstattung von zu Unrecht bezahlter Mehrwertsteuer für eine empfangene Leistung, wenn der Leistende eine Berichtigung wegen Eintritts der Verjährung ablehnt
In seinem Urteil vom , Schütte, C-453/22, hatte sich der EuGH mit der Frage zu befassen, ob eine zu Unrecht zu hoch in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer dem betreffenden Leistungsempfänger vom Staat erstattet werden muss, wenn der Leistende eine Rechnungsberichtigung und damit eine Erstattung der zu viel an ihn bezahlten Mehrwertsteuer, die er an den Fiskus abgeführt hat, wegen Eintritts einer zivilrechtlichen Verjährung ablehnt. Diesem Urteil lag folgender Ausgangssachverhalt zugrunde:
Der Kläger des Ausgangsverfahrens ist Land- und Forstwirt. In den Jahren 2011 bis 2013 erwarb er Holz von verschiedenen Lieferanten, das er anschließend als Brennholz an seine Kunden weiterverkaufte und lieferte. Während in den Rechnungen seiner Lieferanten als Mehrwertsteuersatz der normale Steuersatz von 19 % ausgewiesen wurde, wurde in den Rechnungen des Klägers des Ausgangsverfahrens an seine Kunden der ermäßigte Satz von 7 % ausgewiesen. Die Lieferanten erklärten jeweils die Umsätze und führten die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 % an die deutschen Finanzbehörden ab. Dagegen erklärte der Kläger des Ausgangsverfahrens die von ihm getätigten Verkäufe zu einem Satz von nur 7 % und brachte die Vorsteu...