zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWI 11, November 2023, Seite 593

Musterfälle zur Besteuerung beschränkt Steuerpflichtiger nach dem Kassenstaatsprinzip

Kudert/Strus (PIStB 2023, 282 ff) stellen anhand von Musterfällen die innerstaatliche Besteuerung und DBA-rechtliche Zuweisung der Besteuerungsrechte von in Deutschland nur beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern dar, die ihr Entgelt von einer deutschen „Kasse“ bekommen. Ohne DBA greifen in Deutschland § 1 Abs 4 iVm § 49 Abs 1 Nr 4 Buchst b dEStG sowie § 1 Abs 2 dEStG, wonach Deutschland jedenfalls besteuern darf. Eine Anrechnung der ausländischen Steuer nach § 34c dEStG komme nicht in Betracht, weil diese eine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland voraussetzt; eine Doppelbesteuerung könne nur aus Billigkeitsgründen nach § 227 dAO vermieden werden. Nach ständiger Rechtsprechung und Auffassung der Finanzverwaltung sei nicht einmal ein Dienstverhältnis mit der öffentlichen Kasse (Kassenträger) in Deutschland erforderlich, um die beschränkte Steuerpflicht zu begründen; es reiche auch ein privatwirtschaftlicher Arbeitgeber, soweit das Gehalt aus inländischen öffentlichen Kassen finanziert wird. Dieses Besteuerungsrecht Deutschlands könne allerdings im DBA-Fall trotz einer Art 19 OECD-MA nachgebildeten Bestimmung nicht in allen Fällen durchgesetzt werden.

Rubrik betreut von: Gerald Toifl
WP/StB Dr....
Daten werden geladen...