Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWI 11, November 2023, Seite 589

SWI-Jahrestagung: Progressionsvorbehalt im Quellenstaat Österreich

SWI Conference: Proviso Safeguarding Progression in Austria as a Source State

Martin Klokar und Christian Knotzer

On November 10th, 2022, the 17th annual SWI conference was held in Vienna. Various recent cases on international tax law were presented and discussed from the perspective of practitioners, judges, tax auditors, and experts from the tax administration. This contribution summarizes the main points of discussion on a selected case.

I. Sachverhalt und Entscheidung des VwGH

Die Revisionswerberin war zwar aufgrund ihres Wohnsitzes in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig (§ 1 Abs 2 EStG), hatte aber ihren Mittelpunkt der Lebensinteressen in der Türkei und war daher nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und der Türkei (DBA Türkei) in der Türkei ansässig. Sie bezog Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die teilweise in Österreich, teilweise in der Türkei oder Drittstaaten ausgeübt wurde. Österreich als abkommensrechtlicher Quellenstaat besteuerte nur die Einkünfte aus der in Österreich ausgeübten Arbeit. Das österreichische Finanzamt erfasste aber für den Progressionsvorbehalt auch jene Einkünfte, die durch das DBA Türkei der Türkei als Ansässigkeitsstaat zugewiesen wurden. Der Durchschnittssteuersatz erhöhte sich dadurch. Die Revisionswerberin erhob Beschwerde.

Das BFG bestätigte die Ansicht der Abgabe...

Daten werden geladen...