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Das Revisionsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen mit der Republik Korea
Amending Protocol to the Tax Treaty with the Republic of Korea
A second amending protocol to the Convention between the Republic of Austria and the Republic of Korea with respect to Taxes on Income and on Capital, signed in Seoul on October 8th, 1985, as amended by the protocol signed in Seoul on May 28th, 2001, was signed on June 14th, 2021. Sabine Schmidjell-Dommes outlines the new second amending protocol and explains the most important deviations from the existing treaty from 1985.
I. Allgemeines und Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung
Mit der Republik Korea ist bereits seit nahezu 40 Jahren ein Abkommen auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen in Kraft (BGBl 1987/486 idF BGBl III 2002/68). Das Abkommen entsprach allerdings nicht mehr dem OECD-Standard betreffend Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS-Standard) sowie dem OECD-Standard betreffend die steuerliche Transparenz und Amtshilfebereitschaft und war daher revisionsbedürftig. Demensprechend wurden im Jahr 2009 Verhandlungen zur Abänderung des im Jahr 1985 abgeschlossenen und im Jahr 2001 revidierten Abkommens gestartet. Nach physischen und – COVID-19-bedingt – virtuellen Verhandlungsrunden konnte am in Wien ein zweites Revisionsprotokoll unterzeichnet werden.
S. 587 Da die...