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SWI 10, Oktober 2023, Seite 562

VwGH: Keine Anrechnung ausländischer Quellensteuer mangels (zwischen)steuerpflichtiger Einkünfte einer Privatstiftung

Im Rahmen des Zwischenbesteuerungsregimes bei Privatstiftungen kann keine Anrechnung ausländischer Quellensteuern erfolgen, wenn die damit belasteten ausländischen Einkünfte in jenem Jahr, in dem sie erzielt werden, im Inland aufgrund eines zu niedrigen Einkommens – oder eines negativen Einkommens – nicht der Besteuerung unterliegen.

Sachverhalt: Die Revisionswerberin, eine österreichische Privatstiftung, erzielte in den Jahren 2013 bis 2017 einerseits Einkünfte in Form von steuerfreien Beteiligungserträgen gemäß § 10 Abs 1 KStG, andererseits zwischensteuerpflichtige in- und ausländische Kapitaleinkünfte gemäß § 13 Abs 3 Z 1 KStG. Gleichzeitig tätigte sie Zuwendungen an Begünstigte, von denen KESt einbehalten und abgeführt wurde. In der Folge überstiegen die Zuwendungen die zwischensteuerpflichtigen Kapitalerträge bei Weitem. Im Zuge der Steuererklärungen setzte die Revisionswerberin die Höhe der zwischensteuerpflichtigen Einkünfte folglich mit null fest und rechnete die auf die steuerfreien Beteiligungserträge entfallende KESt an, wodurch sich eine höhere KöSt-Gutschrift ergab. Als eine Anrechnung der in der Körperschaftsteuererklärung ausgewiesenen ausländischen Quellensteuern – die zu einer höheren Gutschrift gef...

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