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Änderung der OECD-VPL zu Safe Harbour Rules
Reichl/von Bredow (DB 28/2023, 1514 ff) weisen einleitend darauf hin, dass die Ermittlung von Verrechnungspreisen für konzerninterne Lieferungen und Leistungen nach dem Fremdvergleichsgrundsatz sowie deren Dokumentation und Überprüfung sowohl für Steuerpflichtige als auch Finanzverwaltungen mit hohem administrativem Aufwand verbunden sind. Erschwerend komme hinzu, dass international oftmals ein unterschiedliches Verständnis im Hinblick auf die Auslegung des Fremdvergleichsgrundsatzes existiere. Durch safe harbour rules könne aber Steuerpflichtigen die Möglichkeit gegeben werden, Verrechnungspreise nach einem vereinfachten Regelwerk zu ermitteln, die dann von der Finanzverwaltung ohne weitere Prüfung anerkannt werden. Solche Vereinfachungsregeln wurden im Kap IV der bislang geltenden OECD-VPL vom weitgehend abgelehnt. Nun hat die OECD diese Haltung überdacht und am eine überarbeitete Version des Kap IV veröffentlicht.