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SWI 10, Oktober 2023, Seite 549

EuGH: Keine unverhältnismäßigen Formalitäten bei Mehrwertsteuer und Zulässigkeit des Quellensteuerabzugs

Im Urteil vom , SC Cartrans Preda SRL, C-461/21, hatte der EuGH über ein Vorabentscheidungsersuchen des rumänischen Regionalgerichts Prahova zu entscheiden. Dieses Ersuchen erging im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen der Cartrans und der Regionalen Generaldirektion für öffentliche Finanzen Ploiești – Kreisverwaltung für öffentliche Finanzen Prahova über die Cartrans auferlegte Verpflichtung, zum einen zusätzliche Mehrwertsteuer auf Leistungen der Beförderung von Gütern, die zur EinS. 550fuhr nach Rumänien bestimmt sind, und zum anderen eine Quellensteuer auf die von Cartrans an eine gebietsfremde Gesellschaft, die Vertragspartnerin für Dienstleistungen der Rückforderung von Mehrwertsteuer im Ausland ist, gezahlten Einkünfte zu entrichten.

Cartrans ist eine Gesellschaft mit Sitz in Rumänien, die Güterkraftverkehrsdienste erbringt.

Die Gesellschaft wurde einer Steuerprüfung unterzogen, in deren Folge die Steuerbehörde einen Steuerbescheid erließ, mit dem der Gesellschaft zusätzliche Mehrwertsteuer in Höhe von etwa 311 Euro auferlegt wurde, die einer Rechnung über Güterkraftverkehrsdienstleistungen entsprach, die sie einer anderen Gesellschaft erbracht hatte. Die Beförderung betraf eine Fah...

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