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Versagung des Vorsteuerabzugs beim Karussellbetrug
Lamensch (H&I 2023/143) analysiert das Urteil des EuGH in der Rs Aquila Part Prod Com, C-521/21, das die Schwierigkeiten bei der Anwendung der sogenannten Kittel-Doktrin zeige, wonach die Steuerbehörden einem Steuerpflichtigen das Recht auf Vorsteuerabzug verweigern können, wenn diese Person „wusste oder hätte wissen müssen“, dass Transaktionen, an denen sie beteiligt war, mit einem Betrug in Zusammenhang stehen. Im konkreten Fall dauerten allein die Ermittlungen der Steuerbehörden fast fünf Jahre. Am Ende der Untersuchung schien es, dass ein betrügerisches Muster ganz klar erkennbar war. Dies bedeute jedoch nicht unbedingt, dass der Steuerpflichtige davon auch Kenntnis hatte. Wie der EuGH bestätigte, könne von Steuerpflichtigen zwar die Einhaltung einer gewissen Sorgfalt verlangt werden, ohne dass dieser jedoch zu einer eingehenden Untersuchung verpflichtet wäre. Bemerkenswert sei jedoch, dass der EuGH die Worte „hätte wissen können“ (aurait pu savoir) und nicht „hätte wissen sollen“ (aurait dû savoir) verwende.