Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Anwendung der Subject-to-Tax-Klausel im DBA Niederlande – Deutschland
Ungemach (PIStB 2023, 187 ff) weist darauf hin, dass ein wesentliches Ziel von DBA neben der Vermeidung oder Abmilderung einer Doppelbesteuerung auch die Vermeidung einer doppelten Nichtbesteuerung sei. Um dieses Ziel zu erreichen, spielen Subject-to-Tax-Klauseln eine elementare Rolle. Darauf aufbauend gibt Ungemach anhand des Praxisfalls einer in Deutschland ansässigen Person, die eine Immobilie in den Niederlanden veräußert, einen Überblick zum Anwendungsbereich sowie zur Wirkungsweise von Subject-to-Tax-Klauseln. Eine Freistellung in Deutschland sei nach Art 22 Abs 1 lit a DBA Niederlande – Deutschland nur möglich, wenn die Einkünfte in die niederländische steuerliche Bemessungsgrundlage einbezogen werden. Dies sei auch bei der niederländischen Box-3-Besteuerung der Fall, obwohl es dabei nur zu einer pauschalen Erfassung von Wertsteigerungen in Bezug auf Immobilien kommt, da die Box-3-Besteuerung einer Ertragsbesteuerung von Wertzuwächsen wirtschaftlich vergleichbar sei.