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SWI 8, August 2023, Seite 458

Beschränkte Erbschaftssteuerpflicht in Deutschland

Der BFH hat mit Urteil vom , II R 37/19, entschieden, dass ein mit Vermächtnis erworbener Anspruch auf Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem in Deutschland belegenen Grundstück nicht der beschränkten Erbschaftssteuerpflicht unterliegt. Haag et al (https://www.pe-magazin.de/vermaechtnis-an-inlaendischem-grundvermoegen-unterliegt-nicht-der-beschraenkten-erbschaftsteuerpflicht-in-deutschland/) analysieren das Urteil und weisen darauf hin, dass dies nur gelte, wenn weder Erblasser noch Begünstigter in Deutschland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben sowie beide, im Falle deutscher Staatsangehörigkeit, bereits länger als fünf Jahre im Ausland leben. Zudem dürfe das Vermächtnis nach dem internationalen Privatrecht keiner Rechtsordnung unterliegen, die bereits dem Vermächtnis dingliche Wirkung zuordne. Im deutschen Recht werde mit dem Vermächtnis lediglich ein schuldrechtlicher Anspruch auf die Übertragung der im Vermächtnis aufgeführten Vermögensgegenstände erworben, während die Vermögensübertragung in einem davon unabhängigen Übertragungsakt erfolge. Diese Erbschaftssteuerfreiheit gelte auch für Anteile an einer deutschen Kapitalgesellschaft.

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