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SWI 8, August 2023, Seite 452

EuGH: Exklusive Lohnveredelung für eine andere Konzerngesellschaft begründet keine feste Niederlassung für den Dienstleistungsempfänger

In seinem Urteil vom , Cabot Plastics Belgium SA, C-232/22, hatte sich der EuGH im Wesentlichen mit der Frage zu befassen, ob die Durchführung einer exklusiven Lohnveredelung durch eine Konzerngesellschaft als Auftragnehmer für eine andere, ausländische Konzerngesellschaft als Auftraggeber für letztere eine feste Niederlassung iSd MwStSyst-RL begründet. Diesem Urteil lag folgender Ausgangssachverhalt zugrunde:

Cabot Switzerland GmbH (kurz: Cabot Switzerland) ist ein Unternehmen schweizerischen Rechts. Der Sitz ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit befindet sich in der Schweiz. Sie ist in Belgien als Verkäuferin von Kohlenstoffprodukten für die Mehrwertsteuer registriert. Cabot Switzerland schloss als wichtigste operative Gesellschaft des Cabot-Konzerns für die Region „Europa, Naher Osten und Afrika“ Lohnveredelungsverträge mit S. 453mehreren Unternehmen, darunter die belgische Handelsgesellschaft Cabot Plastics Belgium SA (kurz: Cabot Plastics). Diese gehört zwar zum selben Konzern, ist aber keine Tochtergesellschaft von Cabot Switzerland. Wie im Lohnveredelungsvertrag aus 2012 vereinbart, verwendet Cabot Plastics ihre Anlagen ausschließlich, um Rohstoffe für Cabot Switzerland nach deren Weisu...

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