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Steuerliche Begünstigung für Luftfahrt
Entscheidung: G 106-107/2022, V 140/2022.
Normen: § 6 Abs 1 Z 3 lit d UStG; § 10 Abs 3 Z 9 UStG; § 4 Abs 1 Z 1 MinStG.
Der VfGH hat einen Antrag, die steuerlichen Begünstigungen für die Luftfahrt – im Umsatzsteuergesetz sowie im Mineralölsteuergesetz – als verfassungswidrig aufzuheben, als unzulässig zurückgewiesen.
Die Bestimmungen des Umsatzsteuerrechts wenden sich an Unternehmer, die steuerbare Umsätze ausführen, während zur Zahlung der Mineralölsteuer ausschließlich Inhaber von Steuerlagern (also von Herstellungs- oder Lagerbetrieben für Mineralöl) verpflichtet sind.
Als Verbraucherin ist die Antragstellerin von diesen Bestimmungen allenfalls finanziell betroffen; eine solche Betroffenheit reicht aber nicht aus, Verbraucher als Adressaten dieser Bestimmungen anzusehen.
Ein Individualantrag auf Normenkontrolle kann aber nur von Personen gestellt werden, an oder gegen die die angefochtene Rechtsvorschrift nach Inhalt und Zweck gerichtet ist.