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SWI 7, Juli 2023, Seite 389

EuGH: Eigenständige Beurteilung von fiktiven Umsätzen entsprechend den Grundsätzen des Unionsrechts für Zwecke der Mehrwertsteuer

Im Urteil vom , W. sp. Z o.o., C-114/22, beantwortete der EuGH Fragen des polnischen Obersten Verwaltungsgerichts betreffend den Vorsteuerabzug im Lichte der Grundsätze der Steuerneutralität und der Verhältnismäßigkeit. Dem Vorabentscheidungsersuchen des polnischen Gerichts lag folgender Sachverhalt zugrunde. Die M. sp. Z o.o. S.K.A. stellte eine Rechnung über einen der Mehrwertsteuer unterliegenden Markenverkauf an W. aus, die die Mehrwertsteuer erklärte und entrichtete. Die Finanzverwaltung stellte das Recht auf Vorsteuerabzug, das W. hinsichtlich dieser Rechnung in Anspruch genommen hatte, mit der Begründung in Frage, dass der in Rede stehende Markenverkauf wegen Verletzung der Grundsätze des gesellschaftlichen Zusammenlebens iSd Bestimmung nichtig sei. Dieser Bescheid wurde vom Direktor der Finanzverwaltung bestätigt, der allerdings der Auffassung war, dass der in Rede stehende Markenverkauf zum Schein erfolgt sei. W. erhob gegen diesen letztgenannten Bescheid Klage beim Polnischen Woiwodschaftsverwaltungsgericht Warschau, das diesen Bescheid mit der Begründung aufhob, dass die Finanzverwaltung nicht den Beweis erbracht habe, dass das in Rede stehende Geschäft zum Schein erfolg...

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