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Update zu den steuerfreien COVID-19-Zulagen und Bonuszahlungen
Das BMF hat auf seiner Homepage unter der Rubrik „FAQ: Das Corona-Hilfspaket der Österreichischen Bundesregierung“ (https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/corona-hilfspaket-faq.html) unter anderem Klarstellungen zu den steuerfreien Zulagen und Bonuszahlungen gemäß § 124b Z 350 EStG, die aufgrund der COVID-19-Krise im Kalenderjahr 2020 bis zu 3.000 € zusätzlich geleistet werden können, veröffentlicht.
Müssen Bonuszahlungen, die Unternehmer an ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgrund der Corona-Krise leisten, versteuert werden?
BMF: Corona-Zulagen und Bonuszahlungen an Arbeitnehmer, die aufgrund der Corona-Krise zusätzlich im Kalenderjahr 2020 geleistet werden, sind bis 3.000 € steuer- und sozialversicherungsfrei. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um Zahlungen handelt, die vom S. 8Arbeitgeber zusätzlich aufgrund der Corona-Krise geleistet werden und üblicherweise bisher nicht gewährt wurden. Belohnungen, die aufgrund von bisherigen Leistungsvereinbarungen gezahlt werden, sind nicht von der Befreiung umfasst.
Anmerkung: Entscheidend für die Steuerfreiheit ist, dass es sich um zusätzliche Zahlungen handelt, die üblicherweise bisher nicht gewährt wurden, und ein Zusammenhang mit der COVID-19-Krise d...