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EuGH: Keine Steuerbefreiung für im Rahmen einer Nebenleistung erbrachte Mitverpachtung von Betriebsvorrichtungen
In seinem Urteil vom , Y, C-516/21, hatte sich der EuGH mit der Reichweite der Steuerbefreiung für Grundstücksvermietungen zu befassen. Die Rechtsfrage stellte sich im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen dem Finanzamt X (Deutschland) und Y über die Mehrwertsteuerpflicht eines Umsatzes aus der Überlassung von Vorrichtungen und Maschinen im Rahmen der Verpachtung eines landwirtschaftlichen Gebäudes.
Dem Rechtsstreit lag folgender Sachverhalt zugrunde: Y vermietete in den Jahren 2010 bis 2014 im Rahmen eines Pachtvertrags ein Stallgebäude zur Putenaufzucht mit auf Dauer eingebauten Vorrichtungen und Maschinen. Dem vorlegenden Gericht zufolge gehörten zu diesen Vorrichtungen und Maschinen ua eine Industrieförderspirale zur Fütterung der Puten sowie ein Heizungs-, Lüftungs- und Beleuchtungssystem zur Sicherung einer dem Entwicklungsstadium der Tiere entsprechenden Temperatur und Ausleuchtung, die gewährleisteten, dass die Puten in der vorgegebenen Zeit unter den bis zur Erreichung ihrer Schlachtreife erforderlichen Bedingungen aufgezogen wurden. Diese Vorrichtungen und Maschinen waren speziell auf die Nutzung des Gebäudes als Putenaufzuchtstall abgestimmt.
Nach den Bestimmungen des Pachtv...