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VfGH veröffentlicht Tätigkeitsbericht für das Jahr 2022
Pressemitteilung des .
Auch wenn sich die Pandemie im zweiten Halbjahr 2022 dem Ende zuneigte, war die Arbeit des VfGH im Vorjahr nochmals von Verfahren über Maßnahmen zur COVID-19-Bekämpfung geprägt. Dies zeigt der Tätigkeitsbericht 2022 des VfGH, der neben einem Überblick über die Judikatur auch zahlreiche Statistiken, Wissenswertes über den Standort des VfGH und ein Interview mit dem Professor für Staatsrecht der Universität Wien, Ewald Wiederin, enthält. Der Bericht ist ab sofort online (https://www.vfgh.gv.at/verfassungsgerichtshof/publikationen/taetigkeitsberichte.de.html) verfügbar.
Zu den wichtigsten Entscheidungen des Vorjahres zählen jene zum COVID-19-Impfpflichtgesetz und zu den Beschränkungen für Ungeimpfte während der Lockdown-Zeiten. 2022 erklärte der VfGH erstmals die Bestimmung eines Staatsvertrags für verfassungswidrig, und zwar des Amtssitzübereinkommens mit der OPEC (Organisation erdölexportierender Länder). In nicht weniger als 96 Fällen hatte das Kollegium der Richterinnen und Richter über Streitigkeiten iZm parlamentarischen Untersuchungsausschüssen zu entscheiden. Eine längere Diskussion um die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfun...