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SWI 6, Juni 2023, Seite 311

Progressionsvorbehalt bei zeitweiser unbeschränkter Steuerpflicht und Unionsrecht

Progression Clause in Case of Temporary Unlimited Tax Liability and EU Law

Thomas Kollruss

This article examines whether the progression clause in the case of temporary unlimited tax liability may infringe primary EU law. The ECJ has not yet dealt with this issue.

I. Überblick

Einige Mitgliedstaaten wenden bei der Besteuerung ihrer ansässigen Personen den sogenannten Progressionsvorbehalt an. Bei diesem handelt es sich um eine Steuertarifregelung. So werden nach dem Progressionsvorbehalt ausländische Einkünfte, auf deren Besteuerung der Ansässigkeitsmitgliedstaat verzichtet hat, dennoch bei der Besteuerung des Ansässigkeitsmitgliedstaates berücksichtigt, nämlich bei der Ermittlung des anzuwendenden Steuersatzes auf die verbleibenden steuerpflichtigen inländischen Einkünfte. Beim Progressionsvorbehalt wird der anzuwendende Steuersatz auf die steuerpflichtigen inländischen Einkünfte somit nach den Welteinkünften des Steuerpflichtigen ermittelt. Der positive Progressionsvorbehalt führt dazu, dass sich der anzuwendende Steuersatz auf die inländischen Einkünfte erhöht.

S. 312 Abkommensrechtlich und verfassungsrechtlich ist eine Besteuerung unter Progressionsvorbehalt grundsätzlich zulässig. Verfassungsrechtlich entspricht die Besteuerung unter Progressionsvorbehalt grundsätzlich einer...

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