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Umweltverträglichkeitsprüfung bei Städtebauprojekten
Entscheidung: WertInvest Hotelbetrieb, C-575/21.
Normen: Art 2 Abs 1 und Art 4 Abs 2 Richtlinie 2011/92/EU.
Die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung darf bei einem Städtebauprojekt nicht ausschließlich von dessen Größe abhängen. Das Unionsrecht steht Schwellenwerten entgegen, die so hoch angesetzt sind, dass in der Praxis alle oder nahezu alle Projekte einer bestimmten Art von vornherein der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung entzogen sind.
Link zur Pressemitteilung des EuGH: https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2023-05/cp230087de.pdf.