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SWI 6, Juni 2021, Seite 341

Check-the-Box für deutsche Personengesellschaften

Geberth/Bartelt (DStR-Aktuell 2021, 62 ff) analysieren den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des deutschen Körperschaftsteuerrechts (KöMoG), wonach Personengesellschaften ab dem Jahr 2022 beantragen können, für ertragsteuerliche Zwecke wie eine Kapitalgesellschaft besteuert zu werden. Die Vorschrift soll auch auf ausländische Personengesellschaften anwendbar sein, die in ihrem Errichtungsstaat als Körperschaftsteuersubjekt behandelt werden. Mit diesem Optionsmodell sollen Nachteile der Besteuerung von Personengesellschaften beseitigt werden. Werden Gewinne der Gesellschaft nicht ausgeschüttet, kommt es auf Ebene der Gesellschafter zu keiner Besteuerung. Ausschüttungen gelten als Dividenden und nicht mehr als Sondervergütungen. Bei Personengesellschaften mit umfangreichem Sonderbetriebsvermögen könne es aber notwendig sein, Wirtschaftsgüter vorab an die Gesellschaft zu übertragen, um die Aufdeckung stiller Reserven zu vermeiden. Insgesamt sei der Vorschlag zu begrüßen, da Unternehmen einen größeren Gestaltungsspielraum erhalten. Auch im internationalen Kontext seien Vereinfachungen zu erwarten, da die deutsche Dogmatik der Besteuerung von Personengesellschaften in ...

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