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EuGH: Verzinsung von Mehrwertsteuer- und Vorsteuerguthaben
Das CS und technoRent, C‑844/19, betraf ein Vorabentscheidungsersuchen des VwGH. Die Vorlagefragen ergaben sich iZm zwei Sachverhalten.
Beim ersten Sachverhalt ging es um CS, der in Österreich ein Hotel betreibt. In seiner Umsatzsteuervoranmeldung für August 2007 machte er einen Vorsteuerüberschuss in Höhe von 60.689,28 Euro geltend. Nach Durchführung einer Prüfung setzte das Finanzamt Judenburg Liezen den Vorsteuerüberschuss zugunsten von CS jedoch mit Bescheid vom auf nur 14.689,28 Euro fest. CS erhob gegen diesen Bescheid Berufung. Am gab der UFS der Berufung Folge. Daraufhin wurde der Gesamtbetrag des von CS geltend gemachten Überschusses seinem Abgabenkonto gutgeschrieben. Am beantragte CS nach § 205a BAO die Zahlung von Zinsen für den in Rede stehenden Vorsteuerüberschuss ab dem , dem Tag des Inkrafttretens dieser Bestimmung. Das Finanzamt Judenburg Liezen wies diesen Antrag mit Bescheid vom ab. Gegen diesen Bescheid erhob CS eine Beschwerde an das BFG, die keinen Erfolg hatte. Nach Ansicht des BFG ist § 205a BAO auf Fälle wie den vorliegenden nicht anwendbar, in denen dem Steuerpflichtigen als Folge eines Rechtsmittels gegen den ursprünglichen Bescheid des Finanz...