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PV-Info 6, Juni 2020, Seite 1

Aktuelles aus der Personalverrechnung

PV-Info Redaktion

Fahrplan für Begehren auf Kurzarbeitsbeihilfe ab :

  • Wurde mit dem ersten Begehren auf Kurzarbeitsbeihilfe der Kurzarbeitszeitraum von drei Monaten noch nicht ausgeschöpft, kann durch ein bloßes Änderungsbegehren spätestens vor Ablauf des bisherigen bewilligten Kurzarbeitszeitraums über eAMS auf drei Monate aufgestockt werden. Dazu ist neben dem Änderungsbegehren eine angepasste Sozialpartnervereinbarung (alte Version) einzubringen.

  • Verlängerungsbegehren ab sind ausschließlich über eAMS – derzeit auch noch rückwirkend – einzubringen. Dazu ist die neue Sozialpartnervereinbarung Version 7.0 zu verwenden. Zu beachten ist, dass zwischen dem Ende der ersten Kurzarbeitsphase und dem Verlängerungsbeginn nicht mehr als vier Kalendertage Unterbrechung liegen dürfen.

  • Erstbegehren ab sind ebenfalls ausschließlich über eAMS nur mehr im Vorhinein einzubringen. Gleichfalls ist die neue Sozialpartnervereinbarung Version 7.0 zu verwenden.

Sportlerbegünstigung: Nach dem 9. COVID-19-Gesetz (BGBl I 2020/31, ausgegeben am ) bezüglich Beitragsfreiheit und dem 18. COVID-19-Gesetz (BGBl I 2020/44, ausgegeben am ) bezüglich Steuerfreiheit bleiben pauschale Aufwandsentschädigungen von gemeinnützigen Sportverei...

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