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Unternehmensbesteuerung im 21. Jahrhundert – BEFIT
Die BEFIT-Initiative der Europäischen Kommission enthält folgende Eckpunkte (die ersten beiden sollen jedenfalls verpflichtend via Richtlinie umgesetzt werden):
Größere öffentliche Transparenz der entrichteten Unternehmenssteuern: Veröffentlichungspflicht der effektiven Steuersätze für bestimmte Großkonzerne.
Vorgehen gegen den Missbrauch von Briefkastenfirmen durch neue Überwachungs- und Berichterstattungsvorschriften.
Steuerliche Behandlung von Verlusten: Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, Unternehmen den Verlustrücktrag zumindest auf das vorangegangene Geschäftsjahr zu gestatten (begrenzt mit 3 Mio Euro pro Verlustjahr).
Innovationsförderung durch Beseitigung der Verschuldungsanreize: Ein System mit Freibeträgen soll die derzeitigen steuerrechtlichen Anreize für die Fremdkapitalfinanzierung ersetzen.