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SWI 6, Juni 2021, Seite 328

Unternehmensbesteuerung im 21. Jahrhundert – BEFIT

Die BEFIT-Initiative der Europäischen Kommission enthält folgende Eckpunkte (die ersten beiden sollen jedenfalls verpflichtend via Richtlinie umgesetzt werden):

  • Größere öffentliche Transparenz der entrichteten Unternehmenssteuern: Veröffentlichungspflicht der effektiven Steuersätze für bestimmte Großkonzerne.

  • Vorgehen gegen den Missbrauch von Briefkastenfirmen durch neue Überwachungs- und Berichterstattungsvorschriften.

  • Steuerliche Behandlung von Verlusten: Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, Unternehmen den Verlustrücktrag zumindest auf das vorangegangene Geschäftsjahr zu gestatten (begrenzt mit 3 Mio Euro pro Verlustjahr).

  • Innovationsförderung durch Beseitigung der Verschuldungsanreize: Ein System mit Freibeträgen soll die derzeitigen steuerrechtlichen Anreize für die Fremdkapitalfinanzierung ersetzen.

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