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Entlassung wegen Überschreitung der Arbeitspausen
Verstöße gegen die Arbeitszeitbestimmungen kommen zwar prinzipiell als Entlassungsgrund in Frage, den Arbeitgeber trifft aber die Beweispflicht dafür. Dies kann sich daher – insbesondere bei einer von der geltenden Regelung abweichenden innerbetrieblichen Praxis – als durchaus tückisch erweisen ().
Sachverhalt
Der klagende Arbeitnehmer war vom bis zu seiner Entlassung am beim beklagten Arbeitgeber als Elektromonteur beschäftigt. Die tägliche Dienstzeit war von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr. Die Dauer der – von den Mitarbeitern je nach Arbeitsanfall frei einteilbaren – Jausen- oder Mittagspause war mit 15 Minuten festgelegt. In der Praxis handhabten die Mitarbeiter die Pausenzeiten (also auch längere Pausen) allerdings ganz flexibel. Auf eine längere Ruhepause verzichteten die Mitarbeiter, wodurch sich die Arbeitszeit am Ende des Arbeitstages um eine Stunde verkürzte. Um die 15-minütige Pause zu ermöglichen, wurde um 15 Minuten früher mit der Arbeit begonnen. In die von den Monteuren geführten Arbeitsbücher wurden die Pausennicht eingetragen.
Der Arbeitnehmer wurde wegen mehrfacher Überziehung der Pausen (zuletzt am ) am ohne vorherige Ermahnung entlassen. Festg...