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Krankenstand als Rechtfertigungsgrund für eine Kündigung
Überhöhte Krankenstände kommen als Rechtfertigung für eine Kündigung durch den Arbeitgeber in Betracht. Dazu muss der Arbeitgeber eine objektive Zukunftsprognose über die weitere Dienstfähigkeit anstellen. Eine ungünstige Prognose kann etwa aus der anhaltend steigenden Zahl der Krankheitstage bei regelmäßigen Krankenständen oder aus einer objektivierten Verschlechterung des Grundleidens abgeleitet werden (; , 9 ObA 70/18m – jeweils zum Vertragsbedienstetenrecht).
In beiden Fällen sind bei der jeweiligen gekündigten Arbeitnehmerin eine überdurchschnittliche Anzahl von Krankenständen aufgetreten.
Sachverhalt
Entscheidung vom
Im ersten im März 2018 entschiedenen Fall handelte es sich um folgende Krankenstandstage:
2011: 90 Tage, 2012: 51 Tage, 2013: 96 Tage, 2014: 112 Tage, 2015: 79 Tage und 2016: 15 Tage.
Mit Schreiben vom kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nach § 42 Abs 2 Z 2 Wiener Vertragsbedienstetenordnung 1995 (VBO 1995), weil die Arbeitnehmerin zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten ungeeignet sei.
Entscheidung vom
Bei der zweiten Entscheidung des OGH sind folgende Krankenstände dokumentiert:
2011: 73 Tage, 2012: 96 Tage ( bis Karenz), 2015: 26