Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Feiertagsentgelt und Krankenstand
In welcher Höhe und auf welcher Grundlage gebührt Entgeltfortzahlung an Feiertagen während eines Krankenstandes? Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger (HVSVT) hatte in der Diskussion der letzten Jahre den pragmatischen Mittelweg eingeschlagen: Feiertage, für die keine Arbeitsleistung vereinbart wurde, haben das Entgeltfortzahlungskontingent für den Krankenstand nicht gekürzt, die Höhe des Feiertagsentgelts wurde aber trotzdem vom noch gebührenden Entgeltanspruch im Krankenstand abhängig gemacht. Nach dem nun erfolgten Meinungsschwenk soll das Feiertagsentgelt im aufrechten Dienstverhältnis zu 100 % gebühren. Für den Feiertag steht daher auch kein Krankengeld zu (NÖDIS Newsletter Nr 9, Juni 2018, mit Hinweis auf die Rechtsmeinung des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz).
Vorrang Entgeltfortzahlungsbestimmung
Im Arbeitsvertrag wird der Austausch von Arbeit gegen Entgelt vereinbart. Das Arbeitsrecht sieht aber in bestimmten Fällen auch bei Unterbleiben der Arbeitsleistung die Fortzahlung von Entgelt vor, unter anderem für bestimmte Hinderungsgründe auf Seiten des Arbeitnehmers, wie Krankheit (§ 2 EFZG, § 8 AngG uÄ), sowie für von der Rechtsordnung ausdrück...