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EuGH: Befreiungsmethode für EU-Dividenden und Reihenfolge des Abzugs steuerlicher Verlustvorträge können zu einem Verstoß gegen die Mutter-Tochter-RL führen
Im seinem Urteil vom , Brussels Securities SA, C-389/18, hatte sich der EuGH im Wesentlichen mit der Frage zu befassen, ob die Umsetzung der Befreiungsmethode für Dividenden von nicht gebietsansässigen EU-Gesellschaften im Zusammenspiel mit der Berücksichtigung steuerlicher Verlustvorträge in Folgejahren zu einem Verstoß gegen die Bestimmungen der Mutter-Tochter-RL führen kann.
Diesem Urteil lag folgender Ausgangssachverhalt zugrunde: Das belgische Körperschaftsteuerrecht sieht vor, dass belgische Gesellschaften von ihrem steuerpflichtigen Gewinn bestimmte definitiv besteuerte Einkünfte (im Folgenden: DBE) abziehen können. Zu diesen DBE zählen ua von anderen Gesellschaften, somit auch von nicht gebietsansässigen EU-Gesellschaften, bezogene Dividenden. Der Abzug der Dividenden im Rahmen der DBE ist mit 95 % des Betrags der erhaltenen Dividenden im betreffenden Steuerjahr begrenzt. Führt der Abzug von DBE zu einem steuerlichen Verlust, kann dieser zeitlich unbegrenzt in folgenden Steuerjahren verrechnet werden. Die Erfassung S. 145von Dividenden als DBE soll ua die Vorgaben der Mutter-Tochter-RL zur Befreiung von Dividenden von nicht gebietsansässigen EU-Gesellschaften in belgisches Recht u...