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Die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung (Teil 2)
Derzeit existieren drei völlig getrennte Meldeprozesse in der Sozialversicherung – die Versichertenmeldungen, die Beitragsabfuhr und die Grundlagenmeldung. Diese Meldeprozesse lösen häufig klärungsbedürftige Differenzen aus, die nachträglich vom Personalverrechner oft mühsam abgestimmt werden müssen. Der erste Teil der Beitragsserie „Die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung“ (PV-Info 11/2018, Seite 2 ff) konzentrierte sich schwerpunktmäßig auf die neuen Versichertenmeldungen, welche ab zum Einsatz gelangen. Der zweite Teil legt den Fokus verstärkt auf die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM), welche zu einer grundlegenden Reform im Melde- und Abrechnungsverfahren führen wird. Dies gilt sowohl für die Dienstgeber im Bereich der Gebietskrankenkassen als auch der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB) sowie der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA).
Innerbetriebliche Abrechnung unverändert
Zunächst einmal ist festzuhalten, dass sich durch die Einführung der mBGM nichts an der innerbetrieblichen Abrechnung ändern wird. Darunter sind jene Teile der Personalverrechnung zu verstehen, die innerhalb des Betriebs anfallen und beispielhaft umfassen:
die Abre...