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iFamZ 5, Oktober 2019, Seite 331

Feststellung des Erbrechts nach Untergang des Testaments

iFamZ 2019/203

§ 722 ABGB, § 578 ABGB aF

Wer sich auf ein in Verlust geratenes Testament zu seinen Gunsten beruft, muss nicht nur dessen Inhalt beweisen, sondern auch den Umstand, dass der Verlust oder die Vernichtung des Testaments auf einem Zufall beruht und nicht auf den Willen des Erblassers zurückzuführen ist. Dies gilt auch, wenn sich der Erbansprecher zum Beweis des Inhalts auf eine Fotokopie des Testaments stützen kann

Die am ***** 2017 verstorbene Erblasserin war geschieden und hatte keine Kinder. Die 4.–14. Antragsteller sind Nachkommen einer Tante und zweier Onkel der Erblasserin (jeweils väterlicherseits). Mit Beschluss des Bezirksgerichts Baden vom , GZ *****, war ihr ein Sachwalter für alle Angelegenheiten bestellt und festgehalten worden, dass die ErblasS. 332 serin ihren letzten Willen nur mündlich vor Gericht oder einem Notar erklären kann.

Die Erblasserin hinterließ ein eigenhändig geschriebenes und unterschriebenes Testament vom , mit dem sie die Drittantragstellerin zur Alleinerbin einsetzte.

Weiters liegt die Fotokopie eines von der Erblasserin eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen Testaments vom vor. Auf dieser befinden sich originale eigenhändige Streichungen und Än...

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