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Deutsche Begünstigte einer ausländischen Stiftung
Die Besteuerung von in Deutschland ansässigen Begünstigten ausländischer Stiftungen wirft die Rechtsfragen auf, ob und unter welchen Voraussetzungen Stiftungsleistungen an im Inland lebende Begünstigte der Einkommen- oder Schenkungsteuer – oder möglicherweise beiden Steuerarten zugleich – unterliegen und inwieweit die „Durchgriffsbesteuerung“ auf die thesaurierten Einkünfte ausländischer Stiftungen möglich sei. Haag (Blog Handelsblatt ) führt aus, dass viele dieser Rechtsfragen nunmehr in der Verwaltungspraxis und Rechtsprechung angekommen seien. Zu begrüßen sei daran, dass die Rechtssicherheit erheblich zugenommen habe, wenngleich nicht immer nach Wunsch der Steuerpflichtigen. Haag analysiert drei aktuelle finanzgerichtliche Urteile, die diesen Trend bestätigen und zudem klarstellen, dass Einkommen- und Schenkungsteuer nicht nebeneinander anfallen können sowie steuerneutrale Einlagenrückzahlungen auch von ausländischen Stiftungen steuerfrei erfolgen können.