Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
EuGH: Zahlungen von Pharmaunternehmen an staatliche Krankenversicherungsträger als Minderung der mehrwertsteuerlichen Bemessungsgrundlage
In seinem Urteil vom , Boehringer Ingelheim RCV, C-717/19, hatte sich der EuGH mit der Frage zu befassen, ob Zahlungen, die ein pharmazeutisches Unternehmen an den staatlichen Krankenversicherungsträger leistet, die mehrwertsteuerliche Bemessungsgrundlage vermindern. Diese Rechtsfrage stellte sich im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen der Boehringer Ingelheim RCV GmbH & Co. KG Magyarországi Fióktelepe (im Folgenden: Boehringer Ingelheim) und der Nemzeti Adó- és Vámhivatal Fellebbviteli Igazgatósága (Rechtsbehelfsdirektion der nationalen Steuer- und Zollverwaltung, Ungarn; im Folgenden: Rechtsbehelfsdirektion) über die Entscheidung, mit der Letztere es abgelehnt hatte, Boehringer Ingelheim das Recht auf Abzug der von ihr an den Nemzeti Egészségbiztosítási Alapkezelő (nationaler Krankenversicherungsfonds, Ungarn; im Folgenden: staatlicher Krankenversicherungsträger oder NEAK) geleisteten Zahlungen von ihrer Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer zuzuerkennen.
Dem Rechtsstreit lag folgender Sachverhalt zugrunde: Boehringer Ingelheim ist die ungarische Tochtergesellschaft eines pharmazeutischen Unternehmens. Ihre Haupttätigkeit besteht im Vertrieb von bezuschussten Arzneimitteln an G...