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ASoK 9, September 2019, Seite 343

Der Datenschutzbeauftragte im Arbeitsrecht

Überblick und Problemstellungen

Andreas Gerhartl

Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wurde auch die Verpflichtung zur Bestellung von Datenschutzbeauftragten implementiert. Dies wirft nicht nur datenschutzrechtliche, sondern auch arbeitsrechtliche Fragen auf. Im Folgenden soll daher ein kurzer Überblick über die einschlägigen Bestimmungen sowie einige der damit einhergehenden Problemstellungen gegeben werden.

1. Verpflichtung zur Bestellung

1.1. Behörden und öffentliche Stellen

Die Verpflichtung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ergibt sich aus Art 37 DSGVO. Adressat dieser Verpflichtung sind sowohl Verantwortliche als auch Auftragsverarbeiter. Von ihr erfasst sind gemäß Art 37 Abs 1 lit a DSGVO zunächst einmal Behörden und öffentliche Stellen. Unter Behörden sind in diesem Zusammenhang Verwaltungsbehörden zu verstehen. Gerichte und unabhängige Justizbehörden, die im Rahmen ihrer justiziellen Zuständigkeit handeln, sind dagegen ausgenommen. Die Ausnahme der Gerichte gilt aber nicht für die Wahrnehmung von Aufgaben im Bereich der Justizverwaltung.

Behörden sind Stellen, die öffentliche Aufgaben durchführen und dabei über Hoheitsgewalt (imperium) verfügen. Nach der Rechtsprechung des EuGH setzt das Bestehen einer Behö...

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