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SWI 1, Jänner 2020, Seite 52

Umsatzsteuerfreiheit von Versicherungsprodukten

Entscheidung: BFH , V R 58/17.

Norm: Art 135 Abs 1 Buchst a MwStSyst-RL.

Die Klägerin hatte ein Versicherungsprodukt entwickelt, mit dem Schiffe und deren Crews gegen Piraterie versichert werden konnten. Sie gewährte einer Versicherungsgesellschaft eine Lizenz für die Nutzung dieses Versicherungsprodukts. Zusätzlich übernahm sie die Vermittlung dieser Versicherungen sowie weitere Leistungen bei der Durchführung der Versicherungsverträge wie etwa im Bereich der Schadensabwicklung. Das Finanzamt ging davon aus, dass drei getrennte Leistungen vorliegen. Dabei sei nur die unmittelbare Tätigkeit der Versicherungsvermittlung steuerfrei. Die Lizenzüberlassung unterliege dem ermäßigten Steuersatz, auf weitere Leistungen zur Vertragsdurchführung einschließlich Schadensregulierung sei der Regelsteuersatz anzuwenden. Demgegenüber begehrte die Klägerin die volle Umsatzsteuerfreiheit. Die Klage vor dem Finanzgericht hatte keinen Erfolg, da umsatzsteuerrechtlich nur eine Leistung vorliege, die insgesamt steuerpflichtig sei.

Auch der BFH geht von einer einheitlichen Leistung aus, hegt aber Zweifel an der zutreffenden unionsrechtlichen Auslegung und fragt daher den EuGH um Vorabentscheidung: „Liegt e...

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