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iFamZ 5, Oktober 2019, Seite 323

„Vertraglicher“ und „gesetzlicher“ Unterhaltsanspruch

iFamZ 2019/197

§§ 66, 80 EheG

Ansprüche aus einer Unterhaltsvereinbarung sind als gesetzliche anzusehen, wenn sich die Vereinbarung bei großzügiger Betrachtungsweise auch im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bewegt. Der Ausschluss der Umstandsklausel in einem Unterhaltsvergleich ist nur eine Veränderung der Ausgestaltung des gesetzlichen Schuldverhältnisses, die dessen Identität nicht entscheidend abändert.

Die Ehe des Klägers und der Beklagten wurde (…) gem § 49 EheG aus dem Alleinverschulden des (…) Ehemanns geschieden. In dieser Tagsatzung schlossen die unvertretenen Ehegatten für den Fall der Scheidung einen Vergleich (…). Mit seiner Oppositionsklage (…) begehrt der Kläger das Urteil, der betriebene Anspruch der Beklagten aus einem Vergleich sei erloschen und die Vornahme der Exekution unzulässig. Der gegen ihn geführten Exekution liege ein vertraglicher Unterhaltstitel zugrunde (…). Einen gesetzlichen Unterhaltsanspruch habe die Beklagte nicht, weil ihr Pensionseinkommen höher sei als jenes des Klägers (…). Die Beklagte bestritt und wendete (…) ein, mit dem Unterhaltsvergleich sei nur der gesetzliche Unterhaltsanspruch nach § 66 EheG konkretisiert und fixiert worden, (…). Der Kläger e...

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