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Keine IESG-Sicherung von kollektivvertraglichen Abfertigungsansprüchen
Grundsätzlich sind auch Abfertigungsansprüche nach dem alten Abfertigungsrecht insolvenzgesichert. Das betrifft allerdings „nur“ den gesetzlichen Abfertigungsanspruch, nicht auch Ansprüche, die auf Kollektivverträgen beruhen ().
Der vom OGH entschiedene Anlassfall zeichnet sich durch das Zusammentreffen einiger besonderer Elemente in der Sachverhaltskonstellation aus, die sich wohl nicht allzu häufig in der Praxis ereignen werden. Dennoch lassen sich aus der Entscheidung Anhaltspunkte für weniger selten vorkommende Fälle ableiten. Die wesentlichen Elemente des Sachverhalts waren:
Das Arbeitsverhältnis unterlag dem alten Abfertigungsrecht.
Dieses Arbeitsverhältnis endete durch den Tod des Arbeitnehmers (das steht zwar nicht im Urteil des OGH, doch lassen die Ausführungen keinen anderen sinnvollen Schluss zu).
Der Arbeitgeber bezahlte den Erben keine Abfertigung, weil er insolvent wurde (auch das steht nicht ausdrücklich im Urteil, lässt sich aber herleiten).
Bei der Lösung der eigentlichen Frage, ob derartige Ansprüche nach dem IESG gesichert sind, sind Kenntnisse über die Todfallsabfertigung hilfreich.
Die Todfallsabfertigung im österreichischen Recht
Die Todfalls...