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ASoK 9, September 2019, Seite 334

Das Feiertagsstatut bei der Entsendung in osteuropäische EU-Mitgliedstaaten

Bei der Entsendung sind sowohl inländische als auch ausländische Feiertage für den Arbeitnehmer zu berücksichtigen

Michael Geiblinger

Bei der Entsendung von österreichischen Arbeitnehmern in osteuropäische EU-Mitgliedstaaten stellt sich regelmäßig die Frage, ob für den Arbeitnehmer die österreichischen Feiertage nach österreichischem Recht oder die Feiertage nach dem Recht des Empfangsstaates zur Anwendung gelangen. Der vorliegende Artikel beschäftigt sich im Generellen mit dem Feiertagsstatut bei der Entsendung und insbesondere mit dem Feiertagsstatut bei der Entsendung in osteuropäische EU-Mitgliedstaaten.

1. Allgemeines zur Entsendung

Eine Entsendung liegt vor, wenn der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber ins Ausland geschickt wird, um dort während eines begrenzten Zeitraums eine Dienstleistung zu erbringen (Art 2 Abs 1 der Entsende-Richtlinie). Maßgeblich für eine Entsendung sind das Bestehen eines gewöhnlichen Arbeitsorts im Entsendestaat vor Aufnahme der Auslandstätigkeit, eine lediglich vorübergehende Tätigkeit des Arbeitnehmers im Empfangsstaat sowie die Absicht der Vertragsparteien, das Arbeitsverhältnis im Entsendestaat in absehbarer Zeit fortzusetzen.

2. Generelles Arbeitsvertragsrechtsstatut

Bei Entsendungen stellt sich regelmäßig die Frage, ob es zu einem Wechsel des gewöhnlichen Arbeitsorts und somit zu...

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