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EuGH: Befreiter Zusammenschluss kann auch gegenüber Nichtmitgliedern tätig werden
In seinem Urteil vom , Infohos, C-400/18, hatte sich der EuGH mit der Steuerbefreiung für von Zusammenschlüssen erbrachte Dienstleistungen zu befassen. Die damit verbundenen Rechtsfragen stellten sich im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen Infohos und dem belgischen Staat über eine Nacherhebung von Mehrwertsteuer für die Jahre 2002 bis 2004.
Dem Rechtsstreit lag folgender Ausgangssachverhalt zugrunde: Infohos ist eine Vereinigung für Krankenhaus-Informationstechnologie. Sie erbringt Krankenhaus-IT-Dienstleistungen für die als ihre Mitglieder angeschlossenen Krankenhäuser, aber auch Dienstleistungen an Nichtmitglieder. Am schloss sie einen Kooperationsvertrag mit der IHC-Group NV zur gemeinsamen Entwicklung neuer oder neuartiger Softwareanwendungen auf ihre Bestellung für die als ihre Mitglieder angeschlossenen Krankenhäuser. Infohos ließ sich nicht als mehrwertsteuerpflichtig registrieren, da sie der Ansicht war, nach Art 6 des belgischen Mehrwertsteuergesetzbuchs nicht als mehrwertsteuerpflichtig angesehen werden zu können oder zumindest die Befreiung nach Art 44 § 2 Nr 1 dieses Gesetzes in Anspruch nehmen zu können.
Im Anschluss an eine am durchgeführte Kontrolle vertrat die Steu...