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EuGH: Ärztliche Leistungen im Bereich der Labordiagnostik steuerbefreit
In seinem Urteil vom , Peters, C-700/17, hatte sich der EuGH mit der Reichweite der Mehrwertsteuerbefreiungen für Krankenhausbehandlungen und ärztliche Heilbehandlungen zu befassen. Die damit verbundenen Rechtsfragen stellten sich im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen dem Finanzamt Kyritz (Deutschland, im Folgenden: Finanzamt) und Herrn Peters wegen der Ablehnung der Befreiung der von Letzterem als Facharzt für klinische Chemie und Laboratoriumsdiagnostik erbrachten Heilbehandlungsleistungen von der Mehrwertsteuer.
Dem Rechtsstreit lag folgender Ausgangssachverhalt zugrunde: Herr Peters ist Facharzt für klinische Chemie und Laboratoriumsdiagnostik. In den Steuerjahren 2009 bis 2012 erbrachte er Heilbehandlungsleistungen für die LADR Medizinisches Versorgungszentrum Wittstock GmbH, ein Laborunternehmen, das Laborleistungen an niedergelassene Ärzte, Rehakliniken, Gesundheitsämter und Krankenhäuser erbrachte. Er erhielt von dieser Gesellschaft eine monatliche Vergütung von 6.000 Euro für diese Leistungen, die insbesondere Befunderhebungen mit dem Ziel konkreter laborärztlicher Diagnosen sowie ärztliche Hilfestellungen bei transfusionsmedizinischen Maßnahmen für konkrete Behandlungsver...