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SWI 1, Jänner 2020, Seite 31

Dreiecksgeschäft trotz Erfassung des mittleren Unternehmers im Bestimmungsstaat?

Entscheidung: RV/2101154/2017, Revision zugelassen, Amtsrevision eingebracht.

Normen: Art 3 Abs 8, 25 UStG.

Die zusätzliche umsatzsteuerliche Erfassung des mittleren Unternehmers im Bestimmungsmitgliedstaat hindert nicht die Anwendung der Dreiecksgeschäftsregelung, weil diese nicht mit einer umsatzsteuerlichen Ansässigkeit gleichgesetzt werden kann.

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