Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dreiecksgeschäft trotz Erfassung des mittleren Unternehmers im Bestimmungsstaat?
Entscheidung: RV/2101154/2017, Revision zugelassen, Amtsrevision eingebracht.
Normen: Art 3 Abs 8, 25 UStG.
Die zusätzliche umsatzsteuerliche Erfassung des mittleren Unternehmers im Bestimmungsmitgliedstaat hindert nicht die Anwendung der Dreiecksgeschäftsregelung, weil diese nicht mit einer umsatzsteuerlichen Ansässigkeit gleichgesetzt werden kann.