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Zur Unterbringung psychisch kranker Menschen
Rechtsanwendung und Kooperationszusammenhänge
Das Unterbringungsgesetz ist als Meilenstein in der Entwicklung des Rechtsschutzes und der Verbesserung der Situation psychisch erkrankter Menschen zu betrachten. Die Entwicklungen in der Rechtsanwendung des UbG, etwa die kontinuierlich gestiegenen Unterbringungszahlen oder die beträchtlichen regionalen Unterschiede, begründen allerdings großen Bedarf an evidenzbasiertem wissenschaftlichem Wissen zur tatsächlichen Rechtsanwendung. Eine kürzlich abgeschlossene Studie des Instituts für Rechts- und Kriminalsoziologie stellt neue empirische Erkenntnisse zur Umsetzung des UbG bereit. Im Beitrag werden ausgewählte Studienergebnisse präsentiert; sie verweisen mehrfach auf Optimierungsbedarfe in der Rechtsanwendung, aber auch in der Kooperation zwischen den beteiligten Stellen sowie hinsichtlich der extramuralen Infrastruktur in vielen Regionen.
I. Hintergrund, Zielsetzung und Methodik der Studie
Mit Inkrafttreten des Unterbringungsgesetzes (UbG) im Jahre 1991 wurde ein Regelungs- und Kontrollinstrumentarium für Zwangsmaßnahmen im Bereich der stationären Psychiatrie geschaffen, das einen beträchtlichen Rechtsschutzgewinn und damit auch eine Verbesserung der Situation vieler psychisch kranker Menschen brachte. Die nach jahrelangen Vo...