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iFamZ 2, April 2021, Seite 109

Die Unterbringungsgesetz- und IPR-Gesetz-Novelle 2021 – Ende des Begutachtungsverfahrens

Peter Barth

Am endete die siebenwöchige Begutachtungsfrist zur Unterbringungsgesetz- und IPR-Gesetz-Novelle 2021 (UbG-IPRG-Nov 2021). Im Folgenden werden die wesentlichen Inhalte der Reform des UbG überblicksmäßig dargestellt.

I. Hauptanliegen des Entwurfs

Im sog „Brunnenmarktfall“ zeigten sich iZm der Einweisung eines psychisch Kranken in die Psychiatrie Kommunikations- und Organisationsdefizite. Wesentliches Anliegen des Ministerialentwurfs ist es, eine bessere Vernetzung der mit psychisch kranken Menschen befassten Einrichtungen und Stellen gesetzlich vorzusehen und dabei den Datenschutz nicht zu kurz kommen zu lassen (s Pkt IV.5.).

Ein weiteres zentrales Ziel der Reform ist es, in Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) starke Anreize dafür zu schaffen, dass alle, die bei der Unterbringung einer Person eine wichtige Funktion haben, das Gespräch mit dieser suchen und sie dabei unterstützen, ihre Handlungsspielräume trotz ihrer aktuellen Gesundheitssituation so gut wie möglich zu nutzen (s Pkte IV.7. und 8.).

Auf der Grundlage einer von der „Brunnenmarktkommission“ eingeforderten und im Auftrag des BMJ, des BMI und des BMSGPK vom Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie (IRKS) im Frühjahr 2019 fertiggestellten ...

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