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EuGH: Mehrwertsteuer bei Nebenkosten für den Immobilienerwerb
Der EuGH urteilte am , Amărăşti Land Investment, C‑707/18, aufgrund eines Vorabentscheidungsersuchens des rumänischen Tribunal Timiș betreffend den Anspruch auf Erstattung der Mehrwertsteuer auf die Umsätze, mit denen Amărăşti Land Investment (im Folgenden: Amărăşti) auf ihre Kosten die für die erstmalige Eintragung von Grundstücken, die sie zu erwerben beabsichtigte, in das nationale Immobilienregister erforderlichen Schritte ausführte.
Amărăşti wurde im Jahr 2014 zur Ausübung landwirtschaftlicher Tätigkeiten gegründet; zu diesem Zweck erwarb die Gesellschaft Grundstücke. Der Prozess des Erwerbs dieser Grundstücke umfasste zwei Stufen. Als Erstes wurde ein Kaufvorvertrag zwischen der den Verkauf der Grundstücke versprechenden Person und Amărăşti geschlossen, durch den Letztere einen Anspruch auf das Eigentum an diesen Grundstücken erwarb. Als Zweites wurde nach Erfüllung der gesetzlich vorgesehenen administrativen Formalitäten für den Abschluss des Vertrags über den Verkauf der Grundstücke dieser Vertrag von den betreffenden Parteien unterzeichnet.
Das rumänische Recht verlangt, dass Verträge über den Verkauf unbeweglicher Sachen wie der im Ausgangsrechtsstreit in Rede stehenden Gru...