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PV-Info 5, Mai 2019, Seite 20

Verpfändung: Folgewirkung auf Privatinsolvenz

Elfriede Köck

Verpfändungen dienen dem vorbeugenden Schutz des Gläubigers und sind privatrechtlicher Natur. Ihre Rechtsgestaltung unterscheidet sich daher in einigen wesentlichen Punkten von der gerichtlichen Exekution oder der Privatinsolvenz. Die Folgen eines Wiedereintritts im Zusammenhang mit einer Privatinsolvenz zeigt eine OGH-Entscheidung auf ().

Sachverhalt

Der Arbeitnehmer (Beklagter) verpfändete zur Besicherung einer Kreditforderung sein Gehalt an die klagende Bank. Diese Verpfändung galt vereinbarungsgemäß gegenüber allen gegenwärtigen und zukünftigen Arbeitgebern. Mit stellte die Bank den Kredit fällig, wogegen der Arbeitnehmer keinen Widerspruch erhob. Mit einem Schreiben vom verständigte die Bank die Lebensgefährtin des Arbeitnehmers, in dessen Einzelunternehmen der Beklagte beschäftigt war, von der Gehaltspfändung. Die Lebensgefährtin überwies nachweislich in der Zeit von 2015 bis Jänner 2016 Einkommensbestandteile (ob im Zeitraum davor Überweisungen erfolgten, wurde vom Gericht nicht geklärt).

Die Lebensgefährtin entschloss sich im Jahr 2015 zur Umstrukturierung des Unternehmens in eine GmbH. Mit beendete sie das Einzelunternehmen, um ab als alleinige ...

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