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SWI 2, Februar 2020, Seite 59

Zum Verhältnis zwischen der Anti-BEPS-Richtlinie und der Meldepflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungen

The Relationship Between the ATAD and DAC 6

Stefanie Geringer

Both the ATAD and the DAC 6 entail the potential to heavily influence the tax planning of multinational corporations. Although they share a common base to a certain extent, their relationship is not explicitly clarified. Stefanie Geringer aims at closing this gap and shedding light on the similarities as well as the differences.

I. Hintergrund

Die Ursprünge sowohl der Anti-BEPS-Richtlinie (im Folgenden: ATAD) als auch der RL (EU) 2018/822 (im Folgenden: DAC 6) zur Änderung der Richtlinie (EU) 2011/16 (im Folgenden: Amtshilfe-RL) über meldepflichtige grenzüberschreitende Steuergestaltungen können zur Anti-BEPS-Initiative der OECD zurückverfolgt werden. So verweisen auch beide Richtlinien in den Erwägungsgründen ausdrücklich auf die vorgelagerten Arbeiten auf OECD-Ebene. Insofern erscheint ihr gemeinsames Fundament als Maßnahmen gegen missbräuchliche („aggressive“) Steuerplanung geklärt; darüber hinaus besteht jedoch Unklarheit über das Zusammenspiel der Anti-Missbrauchsbestimmungen und der Meldepflicht. Insbesondere enthält die (später erlassene) DAC 6 keinen Hinweis auf das Verhältnis dieser beiden Anti-BEPS-Maßnahmen.

Dieser Beitrag widmet sich zentral der Frage des Verhältnisses zwi...

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