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SWI 10, Oktober 2018, Seite 518

Immobilieninvestitionen in Deutschland

Der Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2018 sieht zahlreiche Neuregelungen vor, insb im Bereich der beschränkt steuerpflichtigen Einkünfte in § 49 dEStG. Davon betroffen sind auch ausländische Immobilieninvestoren. Zum einen sollen Gewinne aus der Veräußerung von Immobilienkapitalgesellschaften umfassend steuerpflichtig werden. Zum anderen soll mittels rechtsprechungsbrechender Gesetzgebung die Wirkung eines BFH-Urteils zur Besteuerung des Gewinns aus dem Wegfall eines Immobiliendarlehens für die Zukunft aufgehoben werden; solche Gewinne sind in Zukunft beschränkt steuerpflichtig. Das wird nach Loose (PIStB 2018, 258 ff) aber DBA-rechtlich idR nicht durchsetzbar sein. Auch abkommensrechtlich durchsetzbar könne aber Deutschland sein Besteuerungsrecht bei der Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen, deren Wert zu mehr als 50 % auf in Deutschland belegenem unbeweglichem Vermögen beruht, nach nationalem Steuerrecht ausüben. Die Bestimmung soll nicht nur auf deutsche, sondern auch auf ausländische Kapitalgesellschaften anwendbar sein. Loose kritisiert die unklare Ermittlungstechnik für nur mittelbar gehaltenen Grundbesitz in tief gestaffelten Konzernstrukturen und Fragen im Verhältnis zur En...

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