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Kein Familienzeitbonus („Papamonat“) nach Präsenzdienst
iFamZ 2019/186
§ 2 Abs 1 Z 5 FamZeitbG
Der Anspruch auf Familienzeitbonus („Papamonat“) erfordert die vorherige tatsächliche Ausübung einer in Österreich kranken- und pensionsversicherungspflichtigen Tätigkeit durch mindestens 182 Kalendertage. Diese Voraussetzung ist während der Ableistung des Präsenzdienstes nicht erfüllt. Darin liegt keine planwidrige Lücke des Gesetzes.