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Neues Urteil des EuGH zum Beihilferecht im Bereich der Steuern
Bartosch (BB 2018, 2199 ff) analysiert Ungleichbehandlungen im nationalen Steuerrecht im Hinblick auf das Selektivitätsmerkmal des EU-Beihilfeverbots. Ausgangspunkt ist jener Fall, in dem die EU-Kommission die sogenannte Sanierungsklausel im deutschen Steuerrecht als unerlaubte staatliche Beihilfe qualifiziert hat, was auch durch das EuG bestätigt wurde. Dies sei zwar mittlerweile durch C‑209/16 P, aufgehoben worden. Dennoch sei nicht auszuschließen, dass weitere Vorschriften beihilferechtswidrig sein könnten. Dazu verweist Bartosch auf Kommissionsentscheidungen zur ungarischen Gesundheitsabgabe und zur polnischen Einzelhandelssteuer. Die idR hochpolitischen Entscheidungen der Kommission, mit denen diese versuche, mit dem Hebel des Beihilfeverbots zu erreichen, dass international operierende Konzerne mehr Steuern in der EU zahlen, seien zwar nicht mehr zu halten. Einige deutsche Regelungen könnten im Lichte des Beihilferechts gefährdet sein.