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iFamZ 5, Oktober 2019, Seite 307

Vorwirkungen der mit dem 14. Geburtstag eintretenden selbständigen Verfahrensfähigkeit des Kindes

iFamZ 2019/185

Robert Fucik

§ 108 AußStrG

(…)

2. Das Recht auf persönlichen Verkehr zwischen Eltern und Kindern ist ein allgemein anzuerkennendes Grundrecht der Eltern-Kind-Beziehung (5 Ob 219/17t). Grundsätzlich wünscht der Gesetzgeber, die Ausübung des Kontaktrechts durch den nicht pflegeberechtigten und erziehungsberechtigten Elternteil aufrechtzuerhalten, und den persönlichen Kontakt zwischen diesem und dem Kind nicht abreißen zu lassen, sodass eine Unterbindung dieses Kontakts nur in Ausnahmefällen aus besonders schwerwiegenden Gründen zulässig ist (RS0047955; RS0047950). Im Konfliktfall kann aber das Kontaktrecht eines oder beider Elternteile gegenüber dem Wohl des Kindes zurückzustellen sein, wenn die nachteiligen Auswirkungen für das Kind klar jenes Maß überschreiten, das als Folge der Zerrüttung der Beziehung der Eltern ganz allgemein in Kauf genommen werden muss (RS0048068, RS0047777).

3. Für die Beurteilung, ob die Ausübung der Kontakte derart gravierende nachteilige Auswirkungen für das Kind nach sich zieht, dass aus Gründen des Kindeswohls – vorübergehend oder bis auf Weiteres (vgl RS0047950 [T10]) – die Kontakte auszusetzen sind, bedarf es aber einer ausreichend konkret festgestellte...

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