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Behandlung von Sachbezügen im Krankenstand – der Blick von beitragsrechtlicher Seite
In der betrieblichen Praxis kommt es häufig vor, dass Dienstnehmer eine laufende Geldleistung aus der Krankenversicherung beziehen (in den meisten Fällen Kranken- oder Wochengeld) und gleichzeitig von ihrem Dienstgeber Geld- und/oder Sachbezüge (Zuschüsse) erhalten. In § 49 Abs 3 Z 9 ASVG sind besondere Regelungen zur Beitragspflicht von Zuschüssen des Dienstgebers, die während der Zeit des Anspruchs auf laufende Geldleistungen aus der Krankenversicherung gewährt werden, vorgesehen.
§ 49 Abs 1 ASVG definiert das beitragspflichtige Entgelt als jene Geld- und Sachbezüge, auf die der pflichtversicherte Dienstnehmer aufgrund des Dienstverhältnisses Anspruch hat, oder die er darüber hinaus aufgrund des Dienstverhältnisses vom Dienstgeber oder einem Dritten erhält. Das ASVG sieht von dieser generellen Regelung jedoch Ausnahmen vor und zählt in § 49 Abs 3 ASVG taxativ das beitragsfreie Entgelt auf.
Zuschüsse während laufender Geldleistung
So sieht § 49 Abs 3 Z 9 ASVG unter gewissen Voraussetzungen Beitragsfreiheit für Zuschüsse des Dienstgebers vor, die während der Zeit des Anspruchs auf laufende Geldleistung aus der Krankenversicherung gewährt werden. Sobald daher der volle Anspruch auf Entgeltfortzahlung beim Dienstgeber erschöpft ist und eine Geldleistung aus...