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KESt-Rückerstattungsberechtigung bei unvorhergesehenem Aktienübergang erst nach dem „Ex-Tag“
(BMF) – Die , BMF-010203/0314-VI/1/2014, zur Rückerstattung der KESt auf Dividenden an beschränkt Steuerpflichtige ordnet bei Aktienverkäufen mit „Cum-/Ex-Aspekten“ der Einlieferung in das Depot des Erwerbers die zentrale Rolle zu, um den Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums zu ermitteln und darauf aufbauend die Zurechnung der Dividendenerträge und die Rückerstattungsberechtigung aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen zu bestimmen.
Zur Vermeidung von grenzüberschreitenden Zurechnungskonflikten sieht EAS 707 für Belange der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen vor, dass dann, wenn der Aktienerwerb vor dem „Ex-Tag“, die Übertragung der Aktien (die Einlieferung in das Depot) aber aus unvorhergesehen Gründen erst nach dem „Ex-Tag“ erfolgt, wenn weiters die Dividendenausschüttung dem Erwerber auch tatsächlich zukommt und wenn keine Steuerumgehung involviert ist, dem Erwerber die abkommensrechtliche Rückerstattungsberechtigung zukommt; dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass auch die ausländische Steuerverwaltung korrespondierend vorgeht und sonach die Dividendenausschüttung dem in ihrem Staat ansässigen Erwerber zurechne...