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SWI 2, Februar 2015, Seite 92

EuGH: Fehlen rein formaler Anforderungen hindert nicht das Recht auf Abzug einer Erwerbsteuer

In seinem Urteil vom , Rs C-590/13, Idexx Laboratories Italia Srl, hatte sich der EuGH im Wesentlichen mit der Frage zu befassen, ob bei der Nichterfüllung von im nationalen Recht eines Mitgliedstaates vorgeschriebenen rein formalen Anforderungen im Fall von innergemeinschaftlichen Erwerben von Gegenständen das Recht auf Abzug der Erwerbsteuer versagt werden kann. Diesem Urteil lag folgender Ausgangssachverhalt zugrunde:

Während des Jahres 1998 nahm Idexx innergemeinschaftliche Erwerbe von einer französischen und einer niederländischen Gesellschaft entgegen, ohne jedoch die im italienischen Recht vorgeschriebenen Förmlichkeiten zu erfüllen. Idexx trug bestimmte von der französischen Gesellschaft ausgestellte Rechnung nicht in das im italienischen Recht vorgeschriebene Mehrwertsteuerregister ein. Die von der niederländischen Gesellschaft ausgestellten Rechnungen wurden von Idexx nicht in das Register der ausgestellten Rechnungen eingetragen, sondern nur in ihr Einkaufsregister mit der Angabe „ohne Mehrwertsteuer“.

S. 93 Nach einer von den italienischen Finanzbehörden im Verlauf des Jahres 2000 vorgenommenen Prüfung nahm diese an, dass die genannten Umsätze mehrwertsteuerpflichtige innergem...

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